Unsere Schutzmaßnahmen für die praktische Ausbildung für Dich

Achtung: Das Verkehrsamt benötigt zurzeit ca. 4 Monate für die Antragsbearbeitung. Deshalb passen wir den Beginn der praktischen Ausbildung dahingehend an, dass wir ca. 2 Monate nach Antragstellung mit den Fahrstunden beginnen.

                 

Voraussetzungen für Fahrstunden:

• Wichtig! Du musst für Fahrstunden immer ein  bei uns haben.

• Für die ersten Fahrstunden überweise bitte 500,- € auf unser Konto.

  IBAN: DE88 2179 1906 0000 0812 80 

  Verwendungszweck: Gebe hier bitte Deinen Namen und ggf. Deine Kundennummer an.

  Sobald das Geld auf unserem Konto eingegangen ist und verbucht wurde, 

  wirst Du von einem Fahrlehrer (unter Beachtung Deiner Antragsabgabe) angerufen.

• Bitte auf Bargeld / EC Zahlungen verzichten.
• Lässt sich eine Barzahlung nicht vermeiden, vereinbare bitte einen Termin über unsere Homepage für die Zahlung.

 

PKW:
• Dein Fahrlehrer und Du tragt FFP2 Maske oder eine medizinische OP-Maske (diese ist von Dir mitzubringen)

• Desinfektionsmittel ist im Fahrzeug vorhanden und wird vor jeder Stunde benutzt

• Desinfektion aller Kontaktflächen und Lüften des Fahrzeugs nach jeder Fahrstunde

• Für die BE-Ausbildung bringe bitte zusätzlich eigene Arbeitshandschuhen für die An- und Abkuppelvorgänge mit.

• Zusätzliche Personen im Fahrzeug sind nicht zulässig!

 

Motorrad:
• In den ersten Fahrstunden vereinbaren wir einen Treffpunkt auf dem Übungsplatz

• Motorradfahrschüler müssen zwingend selbst mitgebrachte Motorradbekleidung und einen eigenen Helm

  benutzen

• Ear-Kopfhörer (die für Handys geeignet sind / 3,5mm Klinkenstecker) müssen ebenfalls vom Fahrschüler

  mitgebracht werden. Auf Mikrofon wird verzichtet.

• Zusätzliche Person im oder auf dem Begleitfahrzeug sind nicht zulässig!