Motorrad-Führerschein

Klasse A1

Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gibt s seit dem 19.01.2013 nicht mehr.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer durch die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Vorbesitz: nein
Mindestalter: 16 Jahre
Anmeldung: mit 15 ½ Jahren
Einschluss der Klassen: AM
Befristet auf 15 Jahre, bedeutet alle 15 Jahre Führerschein tauschen

 

Schlüsselzahl B 196           

Motorräder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren

Seit dem 10.03.2020 haben Autofahrer eine einfache Möglichkeit, Leichtkrafträder bis 125 cm, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

Voraussetzung für die Erweiterung:

- Fahrerschulung mit mindestens 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90    Minuten

- Vorbesitz der Pkw-Klasse für mindestens 5 Jahre

- Mindestalter 25 Jahre

Die nationale Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland!