Motorrad-Fahrschule

Klasse A2

(leistungsbeschränkt auf 48 PS)

Krafträder auch mit Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Aufstieg zur Klasse A  (Stufenführerschein) mit nur einer praktischen Prüfung nach frühestens 2 Jahren möglich.

Vorbesitz:  nein
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung:  mit 17 ½ Jahren
Einschluss der Klassen:  A1 und AM
Befristet auf 15 Jahre, bedeutet alle 15 Jahre Führerschein tauschen


Klasse A (offene Klasse)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer durch die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Vorbesitz:  nein
Mindestalter:  24 Jahre / 21* Jahre / 20** Jahre
Anmeldung:  jeweils ein ½ Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich
Einschluss der Klassen:  A2, A1 und AM
Befristet auf 15 Jahre, bedeutet alle 15 Jahre Führerschein tauschen

* Mindestalter für die dreirädrigen Kfz 21 Jahre

** Mindestalter bei mindestens 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2

 

Klasse A 80 

Krafträder der Klasse A (offene Klasse) 

Ausbildung und Prüfung erfolgt auf ein Motorrad der offenen Klasse. Nach Bestehen der Prüfung wird die Fahrerlabnis Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 (A80) erteilt. Jetzt darfst Du bis zum Erreichen des Mindestalters 24 Jahre nur gedrosselte Motorräder (siehe A2) fahren. Ab dem 24 Lebensjahr darfst Du Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren.

Vorbesitz:  nein
Mindestalter:  21* Jahre / 24** Jahre
Anmeldung:  jeweils ein ½ Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich
Einschluss der Klassen:  A2, A1 und AM
Befristet auf 15 Jahre, bedeutet alle 15 Jahre Führerschein tauschen

* Mindestalter für die dreirädrigen; offenen Trikes 21 Jahre. Leistungsbegrenzte Motorräder dürfen auch gefahren werden.

**Mindestalter für die offenen Motorräder 24 Jahre