Probezeit / Nachschulung

Telefonnummern für den ASF-Kurs:

04191 / 1890

0173 / 62 15 042

 

Warte nicht zu lange! Beachte bitte den Fristablauf auf dem Schreiben vom Verkehrsamt!

Führerschein auf "Probe"

Der erste Führerschein wird für Fahranfänger zunächst für zwei Jahre „auf Probe“ ausgestellt.

Diese zwei Jahre starten an dem Tag, an dem der Führerschein ausgehändigt wird. Dies bedeutet nicht, dass der Führerschein keine volle Gültigkeit besitzt, sondern dass der Fahranfänger seinen Führerschein erst einmal auf „Bewährung“ erhält.

Was passiert nach Verstößen während der Probezeit?

Jeder, der zum ersten Mal einen Führerschein erwirbt, muss die Bewährungsphase absolvieren. Gilt nicht für Mofa, 50 ccm (Klasse AM) und Trecker (Klasse L und T).
Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre - also auf insgesamt 4 Jahre.

ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger

Die Dauer eines Aufbauseminars

 

Aufbauseminare werden von besonders geschulten und zugelassenen Fahrschulen durchgeführt.
Ein Aufbauseminar umfasst 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Testfahrt von 45 Minuten Dauer mit anschließender Besprechung.
Die Dauer des Aufbauseminars darf nicht weniger als zwei Wochen und nicht länger als vier Wochen sein. Es müssen mindestens 6 Personen teilnehmen, aber es dürfen nicht mehr als 12 Personen sein.

Die Teilnahmebescheinigung

 

Für den vollständigen Besuch des Aufbauseminars an allen Sitzungsteilen wird eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.

Das Aufbauseminar besitzt folgende Rahmenbedingungen:

  • Mindestens sechs und maximal zwölf Teilnehmer pro Theoriestunde
  • vier Theoriestunden á 135 Minuten
  • eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten pro Person, die zwischen der ersten und der zweiten Theoriestunde stattfinden muss

Einige A-Vergehen:

  • Fahrerflucht
  • Trunkenheitsfahrt
  • Handyverbot missachtet
  • Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
  • Fahren ohne Begleitperson bei BF 17
  • rote Ampel überfahren
  • beim Wenden, Rückwärtsfahren einen Anderen gefährdet
  • zu geringer Abstand zum Vordermann
  • Kennzeichen mit Folie abgedeckt
  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
  • trotz Überholverbot überholt

Einige B-Vergehen:

  • nicht angeschnallt
  • in zweiter Reihe geparkt
  • nicht platzsparend geparkt